1965 wurde die erste Folge der Sendereihe "Der Staatsanwalt hat das Wort" ausgestrahlt. Ungewöhnlich: Erstmals wurden Delikte von DDR-Bürgern im Fernsehen thematisiert. Schließlich gab es nach Lesart der Parteiführung keine nennenswerte Kriminalität im entwickelten Sozialismus.